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EEG Veröffentlichungspflicht

Gemäß § 52 des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien vom 25. Oktober 2008 sind Netzbetreiber verpflichtet folgende Angaben zu veröffentlichen:

Unterjährige Mitteilung an den Übertragungsnetzbetreiber

Kalenderjahr 2012